KOSTENÜBERNAHME der gesetzlichen Krankenkassen
Bei Kindern bis zu 18 Jahren kommt es darauf an, welche KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) vorliegt. Die Einteilung der Befunde basiert auf einem Schema mit insgesamt fünf Schweregraden: von Grad 1 (leichte Zahnfehlstellung) bis Grad 5 (extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen). KIG 1 und KIG 2-Einstufungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind folglich privat zu tragen.
Ab Schweregrad 3 werden die Kosten für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische Behandlung zu 100 % von der Krankenkasse bezahlt:
1) 80 % der Therapiekosten rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.
2) Die verbleibenden 20 % zahlen Sie zunächst als Eigenanteil.
3) Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung – eine gute Mitarbeit Ihres Kindes vorausgesetzt – erstattet Ihnen die Krankenkasse den Eigenanteil zurück.
Für Spezialwünsche in der Spangenausführung oder „Upgrades“ beim verwendeten Material bieten wir verschiedene Zuzahlungsmodelle. Sprechen Sie uns gerne an!
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur in besonders schwerwiegenden Fällen, die einen zusätzlichen kieferchirurgischen Eingriff erforderlich machen.
Eine Behandlung mit Aligner-Schienen ist – unabhängig von der KIG-Einstufung – grundsätzlich selber zu tragen.
KOSTENÜBERNAHME BEI PRIVATPATIENTEN
Bei privat versicherten Kindern oder Erwachsenen richtet sich die Erstattung der kieferorthopädischen Leistung nach der individuell abgeschlossenen Versicherungspolice. Gerne erstellen wir Ihnen im Vorfeld einen persönlichen Kostenvoranschlag.